Die CSRD –Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Fokus auf Klimawandel

Zusammenfassung: Die im März 2021 vorgelegte EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine erhebliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Bislang sind von der aktuellen Richtlinie (Directive 2014/95/EU, NFRD) ca. 12.000 Unternehmen betroffen, künftig werden es bis zu 50.000 Unternehmen sein. Ab dem Geschäftsjahr 2023 werden Unternehmen umfangreich zu ESG (Umwelt / Soziales / Governance) berichten ...

Stefan Holzheuser, Linus Hamm

7 Jul 2022 4 Minuten Lesezeit

Zusammenfassung:

  • Die im März 2021 vorgelegte EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine erhebliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.
  • Bislang sind von der aktuellen Richtlinie (Directive 2014/95/EU, NFRD) ca. 12.000 Unternehmen betroffen, künftig werden es bis zu 50.000 Unternehmen sein.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2023 werden Unternehmen umfangreich zu ESG (Umwelt / Soziales / Governance) berichten müssen.

Hintergrund und Ziel der CSRD

Im Juni 2022 einigten sich die Europäischen Institutionen auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die bestehenden Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen erheblich erweitert.

Hintergrund der CSRD ist die EU Sustainable Finance Strategie. Diese Strategie zielt darauf ab, dass Investitionsströme vermehrt in nachhaltige Unternehmungen gelenkt werden, um so die Ziele des Europäischen Green Deals zu erreichen:

  • Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 %gegenüber 1990
  • Treibhausgasneutralität bis 2050

Damit Asset Manager und Banken nachhaltige Investitionen in Zukunft mithilfe von ESG-Indikatoren transparenter gestalten können, benötigen sie jedoch mehr Nachhaltigkeitsinformationen von den Unternehmen, in die sie investieren. Hier setzt die CSRD an, in dem sie eine umfassende und einheitliche Berichterstattungsgrundlage auf EU-Ebene schafft, die für schätzungsweise bis zu 50.000 Unternehmen verpflichtend wird, 15.000 davon allein in Deutschland.

Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Grafik der Europäischen Kommission (15.06.2022)

Neben der Bedeutung für die Finanzmärkte gewinnen nichtfinanzielle Informationen und Kennzahlen auch für andere Stakeholder, wie bspw. Kunden oder die Zivilgesellschaft, seit vielen Jahren stark an Bedeutung. Eine transparente und ausführliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist daher ein wichtiges Instrument, um Vertrauen zu schaffen und die eigene Reputation zu steigern.

Generelle Informationen zur CSRD

  1. Welche Unternehmen sind betroffen:
  • Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und mit einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
  • Alle gelistete Unternehmen (Ausnahme: Kleinstunternehmen)
  1. Wo und wie muss berichtet werden:
  • Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht von Unternehmen
  • Digitalisierung der Kennzahlen durch „tagging“, sodass Kennzahlen in den European Single Access Point (ESAP) einfließen können
  • Auditverpflichtung (Limited Assurance)
  1. „Double Materiality“ als neues Leitprinzip:
  • Berichterstattung darüber, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf das Geschäftsmodell von Unternehmen sowie ihren Umsatz auswirken („Outside-in-Perspektive“)
  • Berichterstattung darüber, welche Auswirkungen das eigene Unternehmen auf Mensch und Umwelt hat („Inside-out-Perspektive“)

Übersicht über die vorläufigen CSRD Reporting Standards

Im April 2022 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihren ersten Entwurf zu den CSRD Reporting Standards. Diese Standards sind bis Mitte August 2022 zur öffentlichen Konsultation freigegeben.

Im Wesentlichen lassen sich die CSRD Reporting Standards in vier Blöcke unterteilen, die auch den Rahmen für die Berichterstattung vorgeben:

 

CSRD

 

Klimawandel als Kernstück der CSRD

Die Klimawandel-Standards (EFRAG ESRS E1) stellen eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Dekarbonisierungsziele des European Green Deals dar und sind daher für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von besonderer Bedeutung. Diese Wichtigkeit spiegelt sich auch in den 21 Klimawandel-spezifischen Offenlegungsanforderungen wider. Diese Anforderungen umfassen:

Generelle Anforderungen Risiken, Governance und Strategie Performance Indikatoren zu
1.    Transitionsplan für den Klimaschutz

2.    Policies zur Anpassung und Mitigation an den Klimawandel

3.    Messbare Klimaziele

4.    Aktionspläne zur Mitigation und Anpassung an den Klimawandel

 

1.     Klima- & Transitionsrisiken sowie Chancen

2.     Offenlegungspflichten zu internen Carbon Pricing Systemen sowie klimabezogener Vergütung

3.     Offenlegungspflichten zur Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells

 

1.     Energieverbrauch, -mix und -intensität

2.     THG-Emissionen (Scope 1, 2, & 3)

3.     THG-Intensität, – Reduktionen & -Entfernung

4.     Potenzielle finanzielle Auswirkungen von physischen Klima- & Transitionsrisiken sowie Chancen

5.     Taxonomie Offenlegungsanforderungen

 

 

Was kommt als nächstes für die CSRD?

  • Oktober 2022: Verabschiedung der finalen Reporting Standards
  • Oktober 2023: Verabschiedung von weniger umfangreichen Reporting Standards für KMUs
  • Ab Januar 2024: Veröffentlichungspflicht CSRD-konformer Berichte für das Geschäftsjahr 2023

Mit unserer über 15-jährigen Erfahrung in den Bereichen unternehmerische Net Zero-Strategie, Emissionsmessung, Risikoanalyse, Compliance, Berichterstattung sowie Offsetting (Klimakompensation) können wir Sie ganzheitlich bei der Vorbereitung und Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts unterstützen.

Für Rückfragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wir freuen uns auf einen persönlichen Austausch!

 

Stefan Holzheuser

Regulations & Compliance Lead Central Europe

Email: holzheuser.stefan@atos.net