Das neue Jahr ist kaum angebrochen, da kommen auf Unternehmen und Gesellschaft beim Thema Nachhaltigkeit bereits weitreichende Veränderungen zu. Haben diese mal mehr, mal weniger großen Einfluss auf die direkte Geschäftstätigkeit, scheint doch sicher zu sein: das große Thema Nachhaltigkeit wird nochmals wichtiger! Wir stellen Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Änderungen vor.
Drei Veränderungen im Jahr 2023, die für Unternehmen insbesondere aus klimaspezifischer Perspektive eine hohe Relevanz haben, erläutern wir Ihnen im Detail.
Im Februar 2023 wird der neue Fragebogen zur CDP-Berichterstattung veröffentlicht. Sind die Details hinsichtlich der Novellierungen noch weitgehend unbekannt, scheint die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) einige Entwicklungen in Bezug auf fortschrittliche Biodiversitätsangaben in die zukünftige CDP-Berichterstattung zu integrieren. Bereits auf der Ende Dezember 2022 stattgefundenen COP15, der UN-Biodiversitätskonferenz, wurde der Thematik durch die Verpflichtung zum Erhalt der biologischen Vielfalt bis 2030 Rechnung getragen. Ein ähnliches Szenario erfolgte bereits 2017 mit der Einbettung der TCFD. CDP ist eine gemeinnützige Organisation, die ein weltweites Offenlegungssystem für Investoren und Unternehmen betreibt. Ziel ist es, die Leistung von Unternehmen in den Bereichen Klima, Wald und Wasser mit dem Abschneiden ihrer Konkurrenten zu vergleichen und gleichzeitig best practice Ergebnisse hervorzuheben. Im Jahr 2022 wurde die CDP-Berichterstattung von mehr als 18.700 Unternehmen durchgeführt.
Hinsichtlich der Formulierung von Science based targets wird das Jahr 2023 entscheidende Änderungen mit sich bringen. Mit der letztjährigen Veröffentlichung der SBTi FLAG-Guidance, der weltweit ersten Standardmethode für Unternehmen in flächenintensiven Branchen, besteht nun erstmals ein Regelwerk zur Festlegung von Zielen, die die Emissionsminderungen und -beseitigungen an Land einschließen. Von der Veröffentlichung FLAG-spezifischer Zielsetzungen betroffen sind Unternehmen mit Forst- und Papierprodukten, der Lebensmittelproduktion, Lebensmittel- und Getränkeverarbeitung, des Lebensmittel- und Grundnahrungsmittel-Einzelhandels und Tabakwaren. Des Weiteren müssen auch die Science based targets von Unternehmen, deren Emissionen entsprechend der FLAG-Leitlinien mehr als 20% ausmachen, neu betrachtet werden. Für Unternehmen ohne bestehende SBTs ist die FLAG-Richtlinie ab April 2023 Pflicht. Für Unternehmen mit kurzfristigen Zielen, die vor Januar 2020 validiert wurden, ist FLAG bis Ende 2023 erforderlich. Für Unternehmen mit kurzfristigen Zielen, die nach dem Januar 2020 validiert wurden, ist FLAG bis Ende 2024 erforderlich.
Bereits seit Jahren wird die Durchführung einer unternehmerischen Risikoanalyse zur sinnvollen Präventionsarbeit empfohlen. Ab 2023 wird dies schrittweise verpflichtend. Demnach erfordert das bundesweite Lieferkettensorgfaltsgesetz für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden ab Januar 2023 und mehr als 1000 Mitarbeitenden ab 2024 die Einrichtung eines Risikomanagements sowie Durchführung einer Risikoanalyse. Ab 2024 wird zudem die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) aktiv, durch die klimabezogene Risikoanalysen schrittweise obligatorisch sein werden. Unternehmen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt aktiv werden, können sich Rechtsicherheit sowie gesteigertem Investoreninteresse sicher sein.