EU-Taxonomie: Wer ist betroffen und was sind die Vorteile?

Die EU-Taxonomie ist eines der wichtigsten Instrumente im Bereich der nachhaltigen Finanzen. Da 2023 zahlreiche Unternehmen mit dem vollen Umfang des Gesetzes konfrontiert sein werden, erklären uns die EcoAct Experten Jordan Hairabedian und Stefan Holzheuser, was die Taxonomie ist, wer von ihr betroffen ist und welche Vorteile Anwender aus ihr ziehen können. Bereits am 1. ...

Jordan Hairabedian, Stefan Holzheuser

6 Jan 2023 6 Minuten Lesezeit

Die EU-Taxonomie ist eines der wichtigsten Instrumente im Bereich der nachhaltigen Finanzen. Da 2023 zahlreiche Unternehmen mit dem vollen Umfang des Gesetzes konfrontiert sein werden, erklären uns die EcoAct Experten Jordan Hairabedian und Stefan Holzheuser, was die Taxonomie ist, wer von ihr betroffen ist und welche Vorteile Anwender aus ihr ziehen können.

Bereits am 1. Januar 2022 trat die EU-Taxonomie teilweise in Kraft. Hiervon betroffen sind bereits jetzt über 11.000 Organisationen. Durch die Regulierung soll die nicht-finanzielle Berichterstattung in der Europäischen Union ausgeweitet werden.

Was ist die EU-Taxonomie?

Durch den Europäischen Green Deal soll Europa bis 2050 treibhausgasneutral werden. Als Zwischenziel sieht die Europäische Kommission eine Treibhausgasreduktion von 55% im Vergleich zu 1990 vor. Um dies zu erreichen, müssen zwischen 2021 und 2027 1000 Milliarden Euro für eine nachhaltige Transition mobilisiert werden.

Die EU-Taxonomie ist einer der zentralen Bausteine, des Europäischen Green Deals, um nachhaltig Investitionen zu stärken. Hierbei fungiert die Taxonomie als Klassifikationssystem für nachhaltige Aktivitäten. Dadurch soll gewährleistet sein, dass nur solche Aktivitäten als nachhaltig gelten, die zu den europäischen Klima- und Umweltzielen beitragen. Investoren sollen infolgedessen verstärkt in diese Aktivitäten investieren. Insgesamt finden sich unter der Taxonomie derzeit Klassifizierungskriterien für 162 Aktivitäten, die für mehr als 93% der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union verantwortlich sind. Diese lassen sich in drei Kategorien unterteilen:

  • Aktivitäten, die bereits jetzt einen niedrigen CO2-Ausstoß haben und daher mit dem Pariser Abkommen kompatibel sind, wie beispielsweise emissionsfreier Transport.
  • Aktivitäten, die zum Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft bis 2050 beitragen, wie beispielweise Gebäuderenovierungen.
  • Aktivitäten, die andere Aktivitäten „grünen“ und somit deren Emissionen substanziell reduzieren, wie beispielsweise die Produktion von Windturbinen.

Wer ist von der EU-Taxonomie betroffen?

Derzeit betrifft die Taxonomie über 11.000 Organisationen:

  • Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro, die bereits von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betroffen sind.
  • Organisationen, die diese Informationen verwenden: Finanzmarktteilnehmer, Finanzaufsichtsbehörden, Zentralbanken sowie Mitgliedstaaten für die Ausarbeitung öffentlicher Maßnahmen, Labels oder Standards für grüne Finanzprodukte oder Anleihen.

Bereits 2022, im ersten Jahr des Inkrafttretens der Taxonomie mussten betroffene Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern veröffentlichen, welche ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten von der EU-Taxonomie abgedeckt werden. Ab 2023 müssen Anwenderunternehmen zudem die identifizierten Aktivitäten anhand der Kriterien der Taxonomie klassifizieren, um ausweisen zu können, ob diese nachhaltig sind oder nicht.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 (zur veröffentlichen 2026) wird der Kreis der Anwenderunternehmen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) maßgeblich ausgeweitet auf bis zu 50.000 Organisationen, davon ca. 15.000 allein in Deutschland. Betroffen sein werden:

  • Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (sowie einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro und einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro).
  • Alle öffentlich gelisteten Unternehmen mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen. Gelistete kleine und mittlere Unternehmen müssen allerdings erst ab dem Geschäftsjahr 2026 berichten.

Wie klassifiziere ich meine Aktivitäten?

  1. Noch vor der Klassifizierung müssen wirtschaftliche Aktivitäten identifiziert werden, die von der Taxonomie abgedeckt werden bzw. für welche Klassifizierungskriterien definiert sind. In dieser sogenannten Eligibility Analyse (bereits 2022 verpflichtend) muss zudem der Anteil jener Aktivitäten, die von der Taxonomie umfasst werden, an Umsatz, CAPEX und OPEX ermittelt und offengelegt werden.
  2. Damit eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig eingestuft werden kann, muss sie zu einem oder mehreren der sechs Klima- und Umweltziele, definiert von der Technischen Expertengruppe zu Sustainable Finance (TEG), wesentlich beitragen:
    1. Milderung des Klimawandels
    2. Anpassung an den Klimawandel
    3. Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
    4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
    5. Vermeidung und Kontrolle von Verschmutzung
    6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Damit eine Aktivität einen wesentlichen Beitrag zu einem der Ziele leistet, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Aktivität. Zudem kann nicht jede Aktivität zu jedem der Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten. Die meisten Aktivitäten können jedoch zu einem der beiden Klimaziele (Milderung oder Anpassung) beitragen. Für einen wesentlichen Beitrag zur Milderung des Klimawandels muss bei den meisten Aktivitäten sichergestellt werden, dass ihr CO2-Ausstoß unterhalb eines gewissen Schwellenwerts liegt, sodass eine CO2-Berechnung benötigt wird. Damit eine Aktivität einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leistet, muss eine Klimaszenarioanalyse durchgeführt und Anpassungsmaßnahmen getroffen werden.

  1. Neben einem wesentlichen Beitrag zu einem der Ziele muss sichergestellt werden, dass keines der anderen Ziele signifikant beeinträchtigt wird. Auch hierfür gilt es, verschiedene qualitative, teils auch quantitative Kriterien pro Ziel zu erfüllen, die sich je nach Aktivität teilweise stark unterscheiden. Auch die Anforderungen der verschiedenen Ziele sind sehr unterschiedlich. Teilweise werden simple Checks benötigt. In anderen Fällen jedoch müssen Schutzpläne entwickelt werden oder das Einhalten weiterer Gesetze sichergestellt werden. Nicht für jede Aktivität sind zwangsläufig Kriterien für alle sechs Ziele definiert, da einige Aktivitäten verschiedene Ziele gar nicht oder nur wenig tangieren.
  2. Sofern eine Aktivität zu einem Ziel beiträgt und die anderen nicht beeinträchtigt, muss sichergestellt werden, dass außerdem soziale Mindestanforderungen eingehalten werden.
  3. Wenn eine Aktivität alle genannten Kriterien erfüllt gilt sie als nachhaltig. Im letzten Schritt muss nun der Anteil an Umsatz, CAPEX und OPEX berechnet werden, der aus nachhaltigen Aktivitäten generiert wird. Diese drei Finanzkennzahlen gilt es anschließend in der Berichterstattung offenzulegen, um mögliche Investoren über die eigene Nachhaltigkeitsperformance zu informieren.

Welche Vorteile bringt die EU-Taxonomie?

Zwar stellt die Taxonomie für viele Organisationen einen zusätzlichen Aufwand dar. Gleichzeitig bringt sie jedoch auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen, Investoren und Gesellschaft mit sich:

Unternehmen Investoren Gesellschaft
Demonstration des Beitrags zum Übergang zu einer CO2-armen und resilienten Wirtschaft

Ausweitung des Zugangs zu Finanzmitteln durch die stärkere Ausrichtung auf nachhaltige Investitionen

Vermeidung von unfreiwilligem Greenwashing durch einheitliche Definition

Einheitliche und robuste Entscheidungsgrundlage für nachhaltige Investitionen

 

Besseres Verständnis von Risiken und Chancen hinsichtlich des Investment Portfolios

Vermeidung von Reputationsschäden durch Investitionen in Aktivitäten, die Klima- oder Umweltzielen schaden

Integration des Pariser Abkommens und der Sustainable Development Goals in wirtschaftliche Aktivitäten

Höhere Transparenz für Verbraucher

Stärkung nachhaltiger Investitionen zur Einhaltung des europäischen Klimaneutralitätsziels für 2050

 

Wie geht es mit der Taxonomie weiter?

  • Anfang 2023: Durch delegierte Rechtsakte werden die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu den vier Umweltzielen verabschiedet.
  • Ab 2023: Die Taxonomie tritt vollständig in Kraft, sodass betroffene Unternehmen die Klassifizierung ihrer Aktivitäten anhand der Kriterien der Taxonomie durchführen und über die Ergebnisse berichten müssen.
  • Ab 2025: Durch die CSRD wird der Anwenderkreis der Taxonomie erheblich ausgeweitet. Folglich müssen weitere Unternehmen ihre Aktivitäten klassifizieren und die Ergebnisse im Berichtsjahr 2026 veröffentlichen.

Die Taxonomie wird alle drei Jahre überprüft, um auf technologischen oder wissenschaftlichen Fortschritt antworten zu können. Ohne Zweifel stellt die EU-Taxonomie eine der größten Errungenschaften im Bereich der nachhaltigen Finanzen dar. Entsprechend wird sie auch über die Grenzen der Europäischen Union hinaus als Referenz fungieren.