CSRD Omnibus-Änderungen: Auswirkungen auf die nichtfinanzielle Berichterstattung

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist seit Januar 2023 in Kraft und bedeutet eine erhebliche Ausweitung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Am 26. Februar legte die Europäische Kommission ihr lang erwartetes “Omnibus“-Paket vor, mit dem drei grundlegende Texte des Green Deal überarbeitet werden: die CSRD, die CS3D (Richtlinie ...

Serge Diarra

10 März 2025 7 Minuten Lesezeit

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist seit Januar 2023 in Kraft und bedeutet eine erhebliche Ausweitung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU.

Am 26. Februar legte die Europäische Kommission ihr lang erwartetes “Omnibus“-Paket vor, mit dem drei grundlegende Texte des Green Deal überarbeitet werden: die CSRD, die CS3D (Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen) und die EU-Taxonomie. Dieses “Omnibus”-Paket soll der Forderung vieler Politiker, Entscheidungsträger und Unternehmen nach einer Vereinfachung der Anforderungen nachkommen.

Da der Omnibus-Vorschlag noch im Entwurfsstadium ist, muss er eine öffentliche Konsultation durchlaufen und vom Parlament gebilligt werden, bevor er in Kraft tritt. Im Rahmen dieses Prozesses können sich noch erhebliche Änderungen ergeben.

Wir rechnen mit Klarstellungen und Änderungen des Omnibus-Vorschlags, bevor er verabschiedet wird. In der Zwischenzeit stellen wir zentrale Punkte zu den Auswirkungen auf die Anwendung der CSRD in Ihrem Unternehmen vor.

Zielsetzungen der CSRD

Die CSRD ist eine wichtige Säule der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen und angepasst an etablierte Rahmenwerke wie TCFD und CDP. Der Zweck der CSRD ist, Investitionsströme in Richtung nachhaltiger Unternehmen zu lenken, damit die Ziele des europäischen Green Deal erreicht werden können:

  • Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 im Vergleich zu den Werten von 1990
  • Klimaneutralität bis 2050 (Netto-Treibhausgasemissionen von Null)

Das von der Europäischen Kommission veröffentlichte Omnibus-Paket soll, “vereinfachen ohne zu deregulieren, vereinfachen für eine bessere Umsetzung”. Es werden viele Änderungen vorgeschlagen, aber die CSRD verliert ihr Hauptziel nicht aus den Augen: die Schaffung einer umfassenden, transparenten und einheitlichen Berichterstattungsgrundlage auf EU-Ebene auf Basis von Umwelt-, Sozial- und Governance-Indikatoren (ESG-Indikatoren), die von allen betroffenen Organisationen zu übermitteln sind und Governance, Strategie, Risiken und Metriken abdecken.

CSRD Infografik DE

Quelle: basierend auf Informationen der Europäischen Kommission (15.06.2022)

Neben ihrer Bedeutung für die Finanzmärkte gewinnen nichtfinanzielle Informationen und Indikatoren auch für andere Interessengruppen wie Kunden oder die Zivilgesellschaft zunehmend an Bedeutung. Eine solide Nachhaltigkeitsberichterstattung ist daher ein wichtiges Instrument, um Vertrauen zu schaffen und den Ruf eines Unternehmens zu stärken.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die wichtigste Änderung des Omnibus-Entwurfs ist die Anhebung der Schwellenwerte für betroffene Unternehmen, wodurch sich die Zahl der Firmen, die den Verpflichtungen unterliegen, um 80 % verringert. Die aktualisierten Leitlinien würden sich nur auswirken auf:

  • In der EU börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (Berichts-Veröffentlichung im Jahr 2025 auf der Grundlage der Daten von 2024)
  • Großunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, einer Bilanzsumme von mehr als 50 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 25 Millionen Euro
  • Außereuropäische Großunternehmen mit einem EU-Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro und einer Tochtergesellschaft in der EU mit einem Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro

Diese regulatorischen Änderungen sind für multinationale Unternehmen mit maßgeblichen Aktivitäten oder Einnahmequellen in der EU nach wie vor entscheidend. Selbst wenn sich die Schwellenwerte für die Einhaltung der Vorschriften verschieben, kann die Anpassung an die CSRD einen Wettbewerbsvorteil bei der Sicherung von Investitionen und der Stärkung von Stakeholder-Beziehungen in der EU bedeuten. Darüber hinaus signalisieren neue Rahmenwerke für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in Ländern wie Großbritannien (UK Sustainability Disclosure Standards), Kanada (ISSB-konforme Canadian Sustainability Disclosure Standards) und anderen globalen Märkten einen breiteren Trend hin zu verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen, die in mehreren Regionen tätig sind, sollten sich auf eine zunehmende Angleichung dieser Regelwerke vorbereiten, um Konsistenz und Transparenz in ihren Nachhaltigkeitsberichten zu gewährleisten. Hierbei kann die CSRD aufgrund ihres Umfangs als globaler Goldstandard angesehen werden.

Andere Unternehmen, die nicht unter die Kriterien fallen, und KMU können die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verwenden und den VSME (Voluntary reporting standard for SMEs) auf freiwilliger Basis übernehmen, um ihr Engagement für den ökologischen Wandel fortzusetzen.

Zentrale Grundsätze des CSRD Omnibus

Weitere im Omnibus für die CSRD vorgeschlagene Schlüsseländerungen: Bisherige Anforderung (Februar 2024) Vorgeschlagene Änderung des Omnibus-Entwurfs
(Februar 2025)
Anzahl der betroffenen Unternehmen (geschätzt) > 50,000 10.000 (wegen neuer Grenzwerte voraussichtlich 80 % weniger Unternehmen betroffen)
Frist: Welle 1 2025 für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Unverändert
Fristen: Welle 2 und Welle 3 2026 für große Unternehmen,2027 für börsennotierte KMU Verschiebung um 2 Jahre für große Unternehmen, die noch nicht mit der Umsetzung der CSRD begonnen haben (2028) + börsennotierte KMU (2029
Reporting über Wertschöpfungskette  Daten von allen Lieferanten erforderlich, die in der doppelten Wesentlichkeitsprüfung identifiziert wurden + ESRS LSME als Obergrenze für die Wertschöpfungskette (maximale Menge an Informationen, die KMU in der Wertschöpfungskette zu Berichtszwecken bereitstellen müssen) Deckelung für Unternehmen mit < 1000 Beschäftigten: Es muss eine begrenzte Zahl von Informationen den Unternehmen, die unter die CSRD fallen, zur Verfügung gestellt werden (auf der Grundlage des von der Kommission entwickelten freiwilligen Standard für KMU))
Audit Limited Assurance erforderlich Aufhebung der Ankündigung der Reasonable Assurance + EU-Kommission wird Assurance-Richtlinien veröffentlichen

Fokus auf ESG-Indikatoren

Die ESRS beinhalten die quantitativen und qualitativen ESG-Indikatoren, über die im Rahmen der CSRD zu berichten ist. Diese Berichtsstandards können in drei Blöcke unterteilt werden:

CSRD Omnibus-Änderungen: Auswirkungen auf die nichtfinanzielle Berichterstattung

Mit dem Omnibus-Entwurf verpflichtet sich die Europäische Kommission, die Zahl der Indikatoren zu verringern und die Methodik in einem delegierten Rechtsakt speziell für die Entwicklungen der ESRS zu klären. Die sektoralen Standards sollen zudem abgeschafft werden, um die Zahl der zu übermittelnden Datenpunkte nicht zu erhöhen.

Trotz dieser Änderungen und wegen ihres ganzheitlichen Ansatzes bleibt die CSRD der solideste Berichtsrahmen unter den anderen Entwicklungen internationaler Standards (GRI, ISSB usw.).

Zeitplan für die Umsetzung der CSRD nach dem Omnibus

Die CSRD-Berichterstattung muss jährlich erfolgen. Im Jahr 2025 werden Unternehmen, die zur Welle 1 gehören (große börsennotierte Unternehmen), ihre ersten Berichte veröffentlichen, welche sich auf Daten aus dem Jahr 2024 beziehen.

Mit Omnibus I werden die Berichtspflichten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten voraussichtlich um zwei Jahre verschoben.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission zwei weitere Omnibus-Pakete geplant, die sich auf den Zeitplan für die Anwendung auswirken könnten:

Omnibus II – Konzentriert sich auf die Vereinfachung der Meldeverfahren, um strategische Investitionen und Effizienz zu fördern.

Omnibus III – Es wird erwartet, dass die spezifischen Berichtspflichten für mittelgroße Unternehmen geklärt werden.

Wir werden die Entwicklungen weiterhin beobachten und Sie darüber informieren, wie sich diese Änderungen auf Ihre Anforderungen auswirken können.

Wo und wie kann man berichten?

Nichtfinanzielle Informationen müssen im Lagebericht der Unternehmen veröffentlicht werden: entweder in einem einzigen konsolidierten Abschnitt, in vier separaten Teilen (allgemeine Informationen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Abschnitte) oder durch Verweis (ex. ESRS E1-6, Absatz 41).

Darüber hinaus werden die gemeldeten Daten auf einer öffentlichen EU-Plattform, dem European Single Access Point (ESAP), durch “Tagging” (auf der Grundlage der Einbeziehung durch Verweis) digitalisiert. Das einheitliche europäische elektronische Format soll die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Jahresberichten erleichtern.

EcoAct und CSRD

Die CSRD sollte als Chance gesehen werden, die Manager und ihre Teams ermutigt, sich für den ökologischen Wandel einzusetzen. Wir ermutigen jedes Unternehmen, die vor dem Hintergrund der Klima- und Umweltkrise erforderlichen Veränderungen zu antizipieren und sich darauf vorzubereiten, anstatt die Risikoanalyse aufzuschieben und die Folgen, einschließlich wirtschaftlicher Schäden, zu tragen.

Unsere Teams können Ihnen dabei helfen, das Beste aus der CSRD herauszuholen und sich in 4 Schritten an die Änderungen des Omnibus-Vorschlags anzupassen:

1) Sensibilisierung und Schulung, um ein gutes Verständnis der von der CSRD aufgeworfenen regulatorischen Fragen zu erlangen und die Teams einzubinden;

2) Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und Anpassung Ihrer Klima- und Biodiversitätsstrategie an die Anforderungen der CSRD. Dank unserer 19-jährigen Erfahrung in der Beratung zum Klimawandel, können wir Sie von der Emissionsmessung über die Risikoanalyse und Berichterstattung bis hin zum CO2-Ausgleich unterstützen.

3) Ausarbeitung und Umsetzung eines ESG-Fahrplans;

4) Wir helfen Ihnen, Ihr Geschäftsmodell so umzugestalten, dass es die planetaren Grenzen einhält.

Bei EcoAct sehen wir die CSRD nicht nur als eine Berichtspflicht, sondern als ein strategisches Instrument, mit dem Sie die Robustheit Ihres Geschäftsmodells angesichts ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen messen können. In diesem Sinne ist unser gesamtes Dienstleistungsangebot auf die Umsetzung einer globalen Strategie zur Reduzierung Ihrer Risiken und Auswirkungen auf den Planeten ausgerichtet.

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