COP29-Fazit: Märkte gehen voran, Finanzen bleiben zurück

Obwohl das Fazit der COP29 ausgesprochen gemischt ausfällt, brachte die letzte jährliche UN-Klimakonferenz in Aserbaidschan mehrere potenziell wegweisende Entwicklungen für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt hervor. Angesichts der Tatsache, dass die Klimafinanzierung mindestens um das Fünffache ihres heutigen Umfangs auf 1,3 Billionen Dollar jährlich ansteigen muss, um die Erwärmung auf unter 1,5°C1 zu begrenzen, sind Kohlenstoffmärkte neben ...

Chimdi Obienu

19 Dez. 2024 9 Minuten Lesezeit

Obwohl das Fazit der COP29 ausgesprochen gemischt ausfällt, brachte die letzte jährliche UN-Klimakonferenz in Aserbaidschan mehrere potenziell wegweisende Entwicklungen für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt hervor. Angesichts der Tatsache, dass die Klimafinanzierung mindestens um das Fünffache ihres heutigen Umfangs auf 1,3 Billionen Dollar jährlich ansteigen muss, um die Erwärmung auf unter 1,5°C1 zu begrenzen, sind Kohlenstoffmärkte neben öffentlichen Mitteln von entscheidender Bedeutung für die Mobilisierung von Investitionen des Privatsektors.   

Nach jahrelangem Stillstand haben die Länder die Verhandlungen zu Artikel 6 des Pariser Abkommens abgeschlossen und damit eine wichtige Grundlage für die Mechanismen geschaffen, die dem Markt endlich auf die Sprünge helfen sollen. Sehr enttäuschend war hingegen die Einigung zur Klimafinanzierung: Die wohlhabenden Länder boten weit weniger an, als die Entwicklungsländer (und die UN-Forschung) an Bedarf angemeldet hatten. Die Konferenz brachte auch wichtige Fortschritte bei der Klimaanpassungsplanung und neue Zusagen für den auf der COP28 eingerichteten „Loss and Damage Fund“. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um diese Fortschritte in die Praxis umzusetzen. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Ergebnisse ein und zeigen, dass Artikel 6 ein Lichtblick für bisher enttäuschte Beobachter sein kann.  

Klimafinanzierung: Versprechen reichen nicht aus 

Entwicklungsländer hofften in Baku auf 1,3 Billionen Dollar jährliche Klimafinanzierungen. Diese sollten hauptsächlich aus öffentlichen Quellen in Form von Zuschüssen oder Darlehen zu Vorzugsbedingungen stammen, um ihre immer dringender werdenden Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung daran zu unterstützen. Die Industrieländer, die traditionell für diese Finanztransfers zuständig sind, zögerten jedoch aus fiskalischen und politischen Gründen, Finanzmittel aus öffentlichen Quellen zuzusichern. Letztendlich verspricht der finale Text ein neues Klimafinanzierungsziel (New Quantified Collective Goal, NQCG) in Höhe von 300 Milliarden Dollar pro Jahr bis 2035 – eine deutliche Erhöhung gegenüber den vorherigen 100 Milliarden Dollar jährlich. Es gibt jedoch keine konkreten Zusagen für die gewünschten Von-Land-zu-Land-Zuschüsse. Mögliche Finanzierungsquellen sind Darlehen und private Akteure. Maßgebliche Konsequenzen bei der Verfehlung vereinbarter Ziele gibt es nicht.  

Eine verbreitete Meinung ist, dass sich reiche Volkswirtschaften mit dem NQCG-Text ihrer Verantwortung für den Klimaschutz entziehen. Dieser Eindruck wird durch den Beschluss verstärkt, die Gruppe der Länder, die für Finanztransfers verantwortlich gehalten werden, zu erweitern. Entwicklungsländer und andere Interessengruppen sind nachvollziehbar unzufrieden – die Vereinbarung u. a. als „Verrat“ bezeichnet.  

Angesichts der sich in den USA anbahnenden Ungewissheit in Bezug auf Klimamaßnahmen gibt es wenig Aussicht darauf, dass sich die Landschaft der öffentlichen Klimafinanzierung bis zur COP30 in Belém, Brasilien, positiv weiterentwickeln wird. 

Das Defizit bei den öffentlichen Klimafinanzierungszusagen ist zwar besorgniserregend, doch müssen sowohl öffentliche als auch private Mittel zusammenwirken, um die anstehenden klimatischen Herausforderungen zu bewältigen. Die staatliche Finanzierung spielt eine unersetzliche Rolle bei der Finanzierung wichtiger Klimaprioritäten, wie Anpassungsmaßnahmen für gefährdete Gemeinschaften und der Unterstützung von Entwicklungsländern beim Übergang zu saubereren Energiesystemen. Aber angesichts des Ausmaßes der nötigen Investitionen haben sich die Kohlenstoffmärkte als wichtige Ergänzung erwiesen – sie schaffen Marktsignale, die privates Kapital in Projekte zur Emissionsreduzierung lenken, ermöglichen es Unternehmen, Klimaschutzmaßnahmen über ihre eigenen Geschäftsbereiche hinaus zu unterstützen, und tragen dazu bei, bewährte Klimalösungen zu erweitern.

Der Schlüssel liegt darin, sicherzustellen, dass diese Mechanismen zusammenarbeiten: Öffentliche Mittel können das Risiko von Investitionen in der Frühphase verringern und eine Marktgrundlage schaffen, während Kohlenstoffmärkte schnell privates Kapital für bewährte Ansätze mobilisieren können. 

Artikel 6: Rahmen für den Kohlenstoffhandel nehmen Gestalt an  

Glücklicherweise sind öffentliche Zuschüsse bei weitem nicht das einzige Mittel, um eine wirksame Klimafinanzierung zu gewährleisten. Das politische Gerangel um Artikel 6 ist schließlich vorbei, und die verbleibenden Debatten liegen nun in den Händen der technischen Aufsichtsgremien der UN. Auch wenn die Auswirkungen der diesjährigen Entscheidungen nicht unmittelbar zu beobachten sein werden, könnten sie für die Zukunft der globalen Kohlenstoffmärkte und der Gemeinschaften, die auf sie angewiesen sind, von großer Bedeutung sein.  

Artikel 6.2: Bilateraler Handel 

Artikel 6.2 regelt den bilateralen Handel mit Carbon Credits zwischen Staaten und privaten Einrichtungen. Diese Transaktionen beruhen auf der „Genehmigung“ des jeweiligen Landes, das die entsprechenden Anpassungen an den damit verbundenen Emissionsreduktionen vornimmt. Bisher herrschte Unsicherheit darüber, unter welchen Bedingungen diese Genehmigungen geändert oder sogar widerrufen werden können – potenzielle Käufer befürchteten, dass Länder solche Entscheidungen einseitig treffen und den Wert der erworbenen Gutschriften untergraben könnten.

Eine wichtige Einigung auf der COP29 war, dass Änderungen der Genehmigungen nur unter bestimmten Bedingungen möglich sind, die das Gastland bei der Erteilung der ursprünglichen Genehmigung festlegen muss. Die Verhandlungsführer beschlossen außerdem, dass die Länder entscheiden können, ob sie den Handel gemäß Artikel 6 über ihre eigenen Register oder über ein von den Vereinten Nationen verwaltetes zentrales Register abwickeln wollen.   

Diese Entscheidungen dürften mit der Verringerung des Investorenrisikos und der Klärung des Verfahrens für Länder, die ihr Angebot auf den Markt bringen wollen, dazu beitragen, dass die Ausstellung entsprechend angepasster Carbon Credits im Jahr 2025 und darüber hinaus deutlich zunimmt. Für die Gemeinschaften, bei denen solche Projekte durchgeführt werden, sind dies hervorragende Neuigkeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um naturbezogene Projekte wie Wiederaufforstung und Waldschutz oder um gemeinschafts- bzw. technologiebasierte Projekte handelt, wie z. B. solche, die umweltfreundlichere Haushaltskochherde bereitstellen. Auch für Unternehmen, die sich frühzeitig mit CORSIA-konformen Gutschriften eindecken wollen, sind diese Entwicklungen positiv.  

Artikel 6.4: Der neue Crediting-Mechanismus des Pariser Abkommens (PACM)  

In Artikel 6.4 geht es um die Schaffung des so genannten Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM), eines neuen Standards für Emissionsgutschriften, der als offizieller Nachfolger des Clean Development Mechanism (CDM) dient. Die Verhandlungsführer sorgten zu Beginn der COP29 für Schlagzeilen, als sie sich rasch auf zwei vorgeschlagene Standards für die methodischen und verfahrenstechnischen Anforderungen an Projekte einigten, die im Rahmen des PACM registriert werden sollen. Mit der Festlegung klarer Qualitätsstandards beginnt nun die Ermittlung der CDM-Projekte, die in den PACM übernommen werden können. Einige Beobachter rechnen damit, dass Anfang 2025 die ersten PACM-Einheiten aus den entsprechenden Projekten ausgestellt werden.   

Das meiste Interesse am PACM ist jedoch mit der künftigen Ausstellung von Credits für Projekte verbunden, die nach neuen Methoden durchgeführt werden. Die oben genannte Aufsichtsbehörde wird im nächsten Jahr daran arbeiten, diese Ansätze im Einklang mit den vereinbarten Artikel-6-Standards für Umweltintegrität und soziale Auswirkungen fertigzustellen. Von den Projektentwicklern wird verlangt werden, dass sie klare Leitlinien zur Quantifizierung befolgen, aber auch die Beteiligung lokaler Gemeinschaften und einer breiten, repräsentativen Gruppe von Interessengruppen fördern. Während die Aussichten für den Markt noch unklar sind, werden Credits, die ein wirksames Gütesiegel des UNFCCC tragen, sehr gefragt sein, sobald sie erhältlich sind.   

Anpassung und der „Loss and Damage Fund“: Anknüpfung an die COP28 

Neben den finanziellen Aspekten gab es auf der COP29 zwei weitere wichtige Entwicklungen, die für Entwicklungsländer von besonderer Bedeutung sind. So wurden bemerkenswerte Fortschritte beim Thema Klimaanpassung erzielt, indem ein Rahmen von bis zu 100 quantifizierbaren Indikatoren zur Messung der Umsetzung des “Global Goal on Adaptation” (GGA) festgelegt wurde. Damit wird ein langjähriges Problem der Klimapolitik angegangen: die Schwierigkeit, die Anpassungsbemühungen verschiedener Länder zu messen und zu vergleichen. Die Einführung spezifischer Messgrößen wird es Staaten ermöglichen, konkrete Fortschritte beim Aufbau von Klimaresilienzen nachzuweisen, während sie an der Fertigstellung nationaler Anpassungspläne bis zur Frist 2025 arbeiten. 

In Bezug auf Verluste und Schäden wurden auf der COP29 weitere Zusagen für den auf der COP28 eingerichteten Fonds für die Reaktion auf Verluste und Schäden („Fund for Responding to Loss and Damage“, FRLD) gemacht. Mehrere Länder, darunter Australien, Österreich, Luxemburg, Neuseeland, Südkorea und Schweden sowie die belgische Region Wallonien, sagten weitere 85 Millionen Dollar zu. So erhöhten sich die finanziellen Gesamtzusagen auf 759,4 Millionen Dollar. Dieser Wert liegt jedoch weit unter den bis 2030 erwarteten jährlichen Verlusten und Schäden in Höhe von geschätzt 580 Milliarden Dollar.  

Auf der Konferenz wurde auch versucht, den Warschauer Internationalen Mechanismus für Schäden und Verluste zu überarbeiten. Es gelang jedoch nicht, einen Konsens in wichtigen Punkten zu erzielen, wie z. B. bei den Leitlinien für die Einbeziehung von Schäden und Verlusten in nationale Klimapläne.   

Fazit und Ausblick  

Es lässt sich nicht leugnen, dass Baku dem Anspruch einer “Finanz-COP“ nicht gerecht wurde. Das Nichtzustandekommen einer akzeptablen NQCG-Vereinbarung in Verbindung mit der fehlenden Einigung auf wesentliche Aspekte des internationalen Warschauer Mechanismus für Schäden und Verluste lässt darauf schließen, dass bis zur COP30 noch viel zu tun bleibt. Die neuen Zusagen für den Fonds für Schäden und Verluste sind zwar zu begrüßen, jedoch bleibt die Gesamtsumme weit hinter dem zur Bewältigung der zunehmenden Klimaauswirkungen erforderlichen Umfang zurück. Auch die Einigung auf Anpassungsindikatoren stellt zwar einen Fortschritt dar, doch die harte Arbeit der Umsetzung und Verfolgung dieser Indikatoren liegt noch vor uns.   

So entmutigend diese Aussichten auch sein mögen – im Jahr 2024 gab es auch echte Fortschritte auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt, mit spannenden Entwicklungen in Bezug auf Artikel 6, Integritätsrahmen wie dem „Integrity Council for the Voluntary Carbon Market“ (ICVCM), den „Core Carbon Principles“ (CCPs) und bahnbrechenden Einhaltungsmechanismen wie CORSIA und der EU-Verordnung über Kohlenstoffabbau und -bewirtschaftung (CRCF) – einem freiwilligen Rechtsrahmen für die Zertifizierung von dauerhaftem Kohlenstoffabbau, Kohlenstoffbewirtschaftung und Kohlenstoffspeicherung in Produkten. 

Für diejenigen, die sich inmitten einer komplexen politischen Landschaft für positive Klimaergebnisse einsetzen, erfordert der Weg nach vorne Fortschritte an mehreren Fronten: Die Stärkung sowohl der Marktmechanismen als auch der öffentlichen Finanzierung, unter gleichzeitiger Sicherstellung , dass Klimaanpassungen sowie Verluste und Schäden die ihnen gebührende Aufmerksamkeit erhalten. Auf der COP30 in Brasilien wird die Herausforderung folglich darin bestehen, die Rahmenvorgaben und Versprechen dieses Jahres in konkrete Maßnahmen zu übertragen. 

[1] https://www.climatepolicyinitiative.org/publication/global-landscape-of-climate-finance-2023/ 

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