Der erste Berichtszeitraum von CBAM ist abgeschlossen: 4 Lektionen von EcoAct

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU hat seit dem Abschluss des ersten Berichtszeitraums am 31. Januar weltweit hohe Wellen geschlagen. Im Rahmen dieser regulatorischen Entwicklung hat EcoAct regulierte Unternehmen und ihre Partner mit Hauptsitz in Frankreich, Deutschland, den Vereinigten Staaten, China und Japan bei der Navigation und Anpassung an die sich verändernde politische ...

Chimdi Obienu

7 Mrz 2024 4 Minuten Lesezeit

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU hat seit dem Abschluss des ersten Berichtszeitraums am 31. Januar weltweit hohe Wellen geschlagen. Im Rahmen dieser regulatorischen Entwicklung hat EcoAct regulierte Unternehmen und ihre Partner mit Hauptsitz in Frankreich, Deutschland, den Vereinigten Staaten, China und Japan bei der Navigation und Anpassung an die sich verändernde politische Landschaft unterstützt.

Der CBAM soll einen Preis für die eingebetteten Emissionen von kohlenstoffintensiven Gütern, die in die EU importiert werden, erheben. Damit sollen Importeure dazu ermutigt werden, ihre Lieferketten zu dekarbonisieren, und Anreize für potenzielle Lieferanten geschaffen werden, ihre Betriebe umweltfreundlicher zu gestalten. Die tatsächliche finanzielle Auswirkung wird erst im Jahr 2026 eintreten, aber die Importeure haben bereits jetzt mit der vierteljährlichen Emissionsberichterstattung zu kämpfen – eine Herausforderung, die sich bis Ende 2024 noch verschärfen wird, wenn die Anforderungen an die Datenerfassung zunehmen.

Entdecken Sie die wichtigsten Erkenntnisse aus dem ersten Berichtszeitraum von CBAM:

1. Frühzeitiger Beginn des Meldeprozesses

Ende Januar wurde das CBAM-Register durch technische Problemen stark beeinträchtigt, sodass viele Unternehmen Schwierigkeiten hatten, Daten hochzuladen oder sich überhaupt anzumelden. Abgesehen von diesem Problem (für das die EU eine 30-tägige Fristverlängerung gewährte) hat das Register spezifische Anforderungen, bei deren Nichterfüllung eine Übertragung nicht möglich ist und deren Behebung erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher wird den Unternehmen empfohlen, ausreichend Zeit für die Fertigstellung des Berichts und die Überprüfung durch Dritte einzuplanen.

2. Klare Definition interner Prozesse für eine bessere Verantwortlichkeiten

Größere Unternehmen müssen Importdaten team- und länderübergreifend einheitlich erfassen und aggregieren. Wie erfassen Sie intern Zollcodes und Warenbeschreibungen? Verfolgen Sie die gesamte Lieferkette, um den Produktionsort jedes Materials zuverlässig zu erfassen? Wie melden Sie Netto- und Bruttogewichte? Wer ist über die Datenerfassung hinaus für die Berichterstattung zuständig? Hat jede Niederlassung einen eigenen CBAM-Meldepflichtigen oder gibt es einen einzigen Vertreter für das gesamte Unternehmen? Die Klärung dieser Detailfragen erleichtert den Meldeprozess.

3. Priorisierung der Einbindung von Lieferanten für eine optimierte Datenerfassung

Bis zum 31. Juli haben die Unternehmen die Möglichkeit, ihre CBAM-Meldungen anhand der von der EU bereitgestellten “Standardwerte” auszufüllen. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Verpflichtungen größtenteils erfüllen können, indem sie die Mengen der importierten Waren zusammen mit einigen anderen allgemeinen Informationen berichten. Ab Juli wird die EU jedoch die Erhebung komplexer, standortspezifischer Informationen von den Zulieferern (und sogar von deren Vorlieferanten) verlangen, einschließlich Details über Energieverbräuche, Kraftstoffeffizienz und materialspezifische Produktionsprozesse.

Die Unternehmen müssen damit beginnen, ihre Partner auf diese Anforderungen vorzubereiten, und zwar schon lange vor dem Meldetermin im Oktober. Darüber hinaus sollten sie die Möglichkeit erwägen, Lieferanten mit fortschrittlichen Datenerfassungsprozessen den Vorzug zu geben, da diese möglicherweise besser in der Lage sind, die geforderten Informationen genau zu liefern. EcoAct hat bereits damit begonnen, mit Nicht-EU-Herstellern zusammenzuarbeiten und sie bei der Verbesserung ihrer Verfahren zu unterstützen, damit sie für EU-Importeure als attraktivere Lieferanten in Frage kommen.

4. Vorbereitung auf die Auswirkungen und Bewertung der Kosten und Risiken

Nach Abschluss der vierteljährlichen Einreichungen sollten die Unternehmen bedenken, dass die gemeldeten Emissionen mit Kosten verbunden sein werden und dass die EU plant, CBAM bis 2030 auf weitere Produkte auszuweiten. Um sich auf das daraus resultierende finanzielle Risiko vorzubereiten, müssen die Unternehmen eine Schätzung der Kosten vornehmen, die von der Entwicklung des EU-Emissionshandelssystems und der Höhe der Kohlenstoffpreise bei ihren internationalen Lieferanten abhängen werden. Auch Unternehmen, die nicht unter das CBAM-System fallen, sollten dies beachten, da davon auszugehen ist, dass regulierte Lieferanten erhebliche Kosten an ihre Kunden weitergeben werden.

Der erste Berichtszeitraum von CBAM ist abgeschlossen, wie geht es weiter?

Die EU wird sicherlich wertvolle Erkenntnisse aus dem ersten Berichtszeitraum ziehen, die in den kommenden Monaten zu politischen Änderungen führen werden. EcoAct kann Unternehmen in allen Phasen der CBAM-Entwicklung unterstützen. Unser Forschungs- und Innovationsteam bietet Einblicke in die gesetzlichen Bestimmungen, unsere Spezialisten für Lebenszyklusanalysen und die Einbindung von Zulieferern unterstützen bei der Datenerfassung, und mit dem EcoAct Carbon and Energy Pricing Tool können Kosten und Risiken quantifiziert werden.

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